WEEE - Rücknahme von Lampen
►
WEEE – Fragen und Antworten
Es erreichen uns viele Fragen zur Rückgabe von defekten, bzw. ausgebrannten Leuchtmitteln, die wir hier einmal gesammelt haben. Diese Informationen sollen und können keine Rechtsberatung darstellen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Rechtsanwalt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt nach unserem heutigen Kenntnisstand.
F: Was ist WEEE?
A: Eine Richtlinie der EU zur umweltgerechten Entsorgung von Elektroschrott, wozu vom Toaster bis zur (Gas-) Entladungslampe nahezu alle elektrischen Geräte zählen.
Diese Richtlinie muss in den Mitgliedsstaaten in nationale Gesetze umgesetzt werden. In Deutschland heißt dieses Gesetz „Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG“. Im wesentlichen besagt es, dass die Hersteller für die ordnungsgemäße Entsorgung die notwendige Finanzierung und Logistik aufbauen, nachweisen und betreiben sollen.
Per Gesetz ist jetzt auch MULTI-LITE ein Hersteller. Deshalb haben wir bei der zuständigen „Stiftung EAR (Elektroaltgeräteregister)“, die von der Bundesregierung mit den Kontrollaufgaben betraut wurde, einen Registrierungsantrag gestellt. Die Verbraucher, egal ob privat oder gewerblich, sind nunmehr verpflichtet, (Gas-)Entladungslampen dem Recycling an dafür vorgesehen Sammelstellen zuzuführen.
F: Was ist diese WEEE-Gebühr, die ich berechnet bekomme?
Mit den Ihnen in Rechnung gestellten 0,16 EUR (Reduzierung seit 01.04.2008 gültig, vormals 0,18/0,22 EUR) werden die Entsorgungslogistik sowie das umweltgerechte Recycling der betroffenen Leuchtmittel bezahlt. Diese Summe wurde in Deutschland gesetzlich festgelegt und alle Hersteller und Händler sind zur Berechnung verpflichtet. Mit der Bezahlung haben Sie als Kunde, bzw. Verbraucher das Recht, diese Lampen ohne weitere Kosten an den registrierten Rückgabestellen abzugeben. Bei der kostenlosen Rückgabe gelten aber dennoch Einschränkungen, die wir in den nächsten Fragen klären.
F: Wo kann ich Leuchtmittel zum Recycling zurückgeben?
A: Die Firma Lightcycle listet auf ihrer Website ab 3. Juli die Rücknahmestellen auf, an denen die Rückgabe sowohl von B2C als auch B2B (Erläuterung folgt unten) Lampen kostenlos erfolgen kann. Hier der Link:
www.lightcycle.de
Wichtig: Nach telefonischer Auskunft der Firma Lightcycle sollen erst ab 3. Juli dort ausschließlich die
kostenlosen Annahmestellen verzeichnet sein. Bitte rufen Sie die Annahmestelle in Ihrer Nähe an, bevor sie die Leuchtmittel anliefern, denn die Höchstmengen und andere Bedingungen wie Öffnungszeiten legen die gewerblichen Sammelstellen selber fest. Einige aktuell noch auf der Lightcycle Website gelistete Firmen verlangen eine Handlungskostenpauschale. Das ist zulässig für überwiegend gewerblich genutzte Leuchtmittel, bzw. gewerbliche Verbraucher.
F: Kommunale Recyclinghöfe wollen eine Gebühr von unserer Firma für die Rücknahme. Ist das rechtens?
A: Ja, die öffentlich-rechtlichen Recyclinghöfe sind nur zur kostenlosen Rücknahme von Lampen in haushaltsüblichen Mengen verpflichtet, die in privaten Haushalten (B2C) eingesetzt werden können, wie z. B. Leuchtstoff- und Energiesparlampen etc. Der Deutsche Städtetag hat noch nicht abschließend beschlossen, ob dieser Service auch auf „B2B“ Lampen erweitert wird. Das Elektroaltgerätegesetz ist auch nach Meinung unseres Rechtsanwalts in vielen Punkten unpräzise formuliert.
F: Für welche Lampen gilt die neue Recyclingverordnung?
A: Für alle (Gas-)Entladungslampen: z. B. Leuchtstoff-, Metalldampf-, Halogenmetalldampf-, Kompaktleuchtstofflampen, etc.. Ausgenommen sind eigentlich nur reine Halogenlampen und die typischen, klassischen Haushaltsglühlampen sowie LED, solange sie nicht als Bestandteil einer Leuchte verbaut sind.
F: Ich will die Lampen nicht immer zum Entsorger bringen, welche Alternative habe ich?
A: Die Firma Lightcycle bietet an, Ihnen kostenlos Sammelbehälter für Mengen ab 3m³ pro Quartal zu stellen, die dann finanziert durch die Hersteller auf Bestellung oder in regelmäßigen Abständen abgeholt werden. Bitte sprechen Sie die Einzelheiten mit der Firma Lightcycle ab.
Änderung vom 25.10.06:
Sollten Sie an einer von Lightcycle empfohlenen Sammelstelle Gebühren für die Rücknahme zahlen (sollen), senden Sie uns bitte den Namen des Mitarbeiters, den Firmennamen und die Adresse. Wir werden uns um Klärung bemühen.