Am 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung zum Verbot
von Halogenlampen in Kraft. Diese betrifft allerdings nur Eco-Halogenlampen der Allgemeinbeleuchtung!!
Nicht betroffen sind Halogenlampen aus dem Entertainmentbereich
wie z.B. PAR56, PAR64 Halogenlampen; Hochvolt Halogenlampen mit z.B. Sockel GX9.5, GY9.5, GY16, G22, G38; HPL-Lampen; FastFit-Halogenlampen etc.
Folgende Halogenlampen sind betroffen:
- Halogenlampen Classic mit E14/E27 Sockel, in Glühlampen-, Kerzen- und Tropfenform
- Halogen Capsules mit einer Energieeffizienzklasse größer B und/oder Lebensdauer weniger als 2.000h
- Halogenlampen mit B15d/E27 Sockel tubular/Röhrenform
Es besteht daher keine Notwendigkeit, vorhandene Scheinwerfer auszutauschen bzw. auszumustern! Wir liefern Ihnen weiterhin alle Halogenlampen für Theater, Bühne und Co.