ERP Richtlinie - Entwarnung für Theater
Kein Auslauf von Halogenlampen für Theaterscheinwerfer

Am 1. September 2018 tritt die letzte Stufe der EU-Gesetzgebung zum Verbot
von Halogenlampen in Kraft. Diese betrifft allerdings nur Eco-Halogenlampen der Allgemeinbeleuchtung!!

Nicht betroffen sind Halogenlampen aus dem Entertainmentbereich
wie z.B. PAR56, PAR64 Halogenlampen; Hochvolt Halogenlampen mit z.B. Sockel GX9.5, GY9.5, GY16, G22, G38; HPL-Lampen; FastFit-Halogenlampen etc.

Folgende Halogenlampen sind betroffen:

  • Halogenlampen Classic mit E14/E27 Sockel, in Glühlampen-, Kerzen- und Tropfenform
  • Halogen Capsules mit einer Energieeffizienzklasse größer B und/oder Lebensdauer weniger als 2.000h
  • Halogenlampen mit B15d/E27 Sockel tubular/Röhrenform


Es besteht daher keine Notwendigkeit, vorhandene Scheinwerfer auszutauschen bzw. auszumustern! Wir liefern Ihnen weiterhin alle Halogenlampen für Theater, Bühne und Co.

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